Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
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Die Kanzlei Benken & Jokić (bis zum Jahre 2012 Benken & Gibitz) wurde im Jahr 2002 gegründet und besteht seither in unveränderter Partnerschaft fort.
Für uns steht die Verbindung fundierter juristischer Arbeit mit einer Beratungsleistung im Mittelpunkt, die wir unter Einbeziehung der individuellen Interessen unserer Mandanten erbringen.
Wir vereinen die Begeisterung für unseren Beruf, Mehrsprachigkeit und Flexibilität mit langjähriger Berufserfahrung.
Unser Ziel ist es, eine realisierbare Beratung, gute Prozessvertretung bzw. exzellente Verteidigung zu erarbeiten.
In unserer Kanzlei arbeiten Sie ausschließlich mit spezialisierten Anwälten zusammen. Dies gewährleistet Ihnen besondere theoretische und praktische Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, welches allein durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Anwaltes vermittelt wird.
Unsere Tätigkeit beinhaltet die Einbeziehung der widerstreitenden Interessen aller Beteiligten, um ein Ergebnis zu erzielen, das für unsere Mandanten unter Wahrung ihrer Rechte bestmöglich ist.
Wir sind zudem Teil einer langjährigen bestehenden Bürogemeinschaft mit weiteren spezialisierten Anwälten (Fachanwälten), so dass wir unsere vielfältigen Kompetenzen wirkungsvoll, zielgerichtet und fachlich versiert in einem Team anbieten können.
Beratungsvergütungen vereinbaren wir individuell, meist nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar. Ansonsten gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir sprechen über Kosten mit Ihnen, bevor sie entstehen.